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Das Barrierfreiheitstärkungsgesetz (BFSG)

Inkrafttreten des BFSG

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Neue Anforderungen an die Barrierefreiheit von Websites und Apps

Ziele und Hintergründe des BFSG

Das BFSG setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Ziel ist es, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen am digitalen und wirtschaftlichen Leben zu verbessern und Diskriminierung zu verhindern.

Wesentliche Inhalte

  • Das Gesetz verpflichtet erstmals auch private Unternehmen zur Barrierefreiheit ihrer digitalen Angebote.
  • Es betrifft Produkte und Dienstleistungen wie Websites, Apps, E-Commerce und elektronische Geräte.
  • Barrierefreiheit bedeutet, dass Angebote für Menschen mit Behinderungen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe nutzbar sein müssen

Anforderungen und Umsetzung

  • Konkrete Vorgaben finden sich in der zugehörigen Verordnung und in technischen Standards.
  • Unternehmen müssen ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen.
  • Die Umsetzung wird durch staatliche Stellen überwach

Fristen und Ausnahmen

Das Gesetz gilt ab dem 28. Juni 2025. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und maximal 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind von den Dienstleistungsanforderungen aber ausgenommen.

Das BFSG stellt viele Unternehmen vor Herausforderungen, bietet aber auch Chancen für Innovation und verbesserte Kundenerlebnisse. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den Anforderungen ist ratsam, um rechtzeitig Anpassungen vornehmen zu können.